Ermäßigt: Ein Recht auf ermäßigten Eintritt haben EU-Bürger zwischen 18 und 24 Jahren.
Freier Eintritt:
Ein Recht auf freien Eintritt haben:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Dozenten und Studenten der Fakultäten Architektur, Erhaltung von Kulturgütern, Erziehungswissenschaften sowie literaturwissenschaftlichen, archäologischen oder kunsthistorischen Fachrichtungen, und philosophischer Fakultäten (die Studenten haben die Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Studienjahres vorzulegen)
- Dozenten und Studenten der Akademien der Schönen Künste (die Studenten haben die Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Studienjahres vorzulegen)
- Stadtführer bei der Ausübung ihres Berufes (eine gültige Lizenz von der zuständigen Behörde ist vorzulegen)
- Touristen-Dolmetscher, wenn dessen Dienst an der Seite des Stadtführers erforderlich ist (eine gültige Lizenz von der zuständigen Behörde ist vorzulegen);
- Bedienstete des Kulturministeriums und kultureller Einrichtungen
- Mitglieder des ICOM (International Council Museums)
BITTE BEACHTEN Um die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Altersgruppe und/oder einer bestimmten Kategorie nachzuweisen, ist ein Ausweisdokument vorzulegen. Ohne die Vorlage eines solchen Dokumentes kann der Besucher keinerlei Vergünstigung in Anspruch nehmen und muss den vollen Eintrittspreis zahlen.
Behinderte und deren Begleiter haben Anspruch auf freien Eintritt. Sie müssen ein ärztliches Attest vorlegen, das die Behinderung dokumentiert.